Es rauscht im deutschen Apotheker-Blätterwald (und inzwischen auch in den allgemeinen Nachrichtentickern): die AOK hat über die Firma Betapharm hat festgestellt, dass allein im Juni 30.000 Packungen Metoprololsuccinat aus dem Hause Betapharm von den Apotheken abgerechnet, aber gar nicht bezogen wurden. Und weil hier ein Betrug seitens der Apotheker vorliegt, hat sie die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Hintergrund sind die neu ausgeschriebenen AOK-Rabattverträge, die seit dem 01. Juni 2011 gelten. Wenn eine Verordnung über Metoprolol vorliegt, darf man als Apotheke nur Metoprololsuccinat der Firma Betapharm abgeben. Einziger Wermutstropfen: das Produkt ist überhaupt nicht lieferbar. Schlimmer noch, es war auch nie lieferbar! Betapharm begründet das damit, dass die Zeitspanne der Zuschlagserteilung Mitte Mai bis zum Start der Verträge am 1. Juni zu kurz war um ausreichende Mengen zu produzieren. Das mag ja sein, aber warum wird ein solcher Vertrag dann überhaupt “scharf” geschaltet? Inzwischen haben wir fast Ende August und es gibt die rabattierte Ware, auf die die AOK so scharf war, immer noch nicht. Vertragsstrafen bei Nichtlieferung? Fehlanzeige! Stattdessen werden jetzt die Apotheken beschuldigt nicht korrekt zu arbeiten.
Das Kind ist in den Brunnen gefallen, ca. 12.000 (von ca. 21.000) Apotheken haben allein im Juni 30.000 nicht-existente Packungen Metoprolol Beta abgegeben. Das fällt deshalb auf, weil die Apotheker für den Rabatt, den die Hersteller den Krankenkassen gewähren müssen, das Inkasso betreiben. Und wenn da gemeldet wird, dass mehrere zehntausend Packungen abgegeben wurden, der Hersteller aber nachweisen kann, dass es überhaupt keine Ware gab, haben die Apotheken, die behaupten, dass sie die Ware abgegeben haben, ein Problem.
In der Praxis kann es aber durchaus aus Versehen passieren, dass ein Rezept falsch bedruckt wird. Das liegt daran, dass der Druckvorgang üblicherweise vor dem Bestellvorgang passiert. Und wenn die Ware dann bestellt wird und der Großhandel meldet, dass er sie nicht da hat, muss man in Zeiten von POS den kompletten Vorgang wieder aufrufen und entsprechend ändern. Natürlich muss auch das Rezept per Tipp-Ex und Neubedruckung korrigiert werden. Und manchmal kommt es leider vor, dass man zwar die Umbuchung vornimmt, aber vergisst das Rezept neu zu bedrucken. Dieser politisch gewollte Wahnsinn ist das eigentliche Problem.
Wenn also der Fehler tatsächlich aus Versehen passiert ist, sollte er entschuldbar sein. Auf der anderen Seite gibt es aber leider “Kollegen”, die Rezepte ganz bewusst falsch bedrucken und dem Patienten dann das Medikament von der Firma geben, die er gerne hätte. Anders wäre der Spruch “Aber in der Großstadt bekomme ich IMMMER das Medikament von der Firma XY”, den wir ab und an von verärgerten Patienten hören, nicht erklärbar. Diese “Kollegen” betrügen und schaden dem Ruf der ehrlichen Apotheker. Und eben diese Kollegen sind wohl erwischt worden, denn wer 75 Packungen, die es gar nicht gibt, abrechnet, ist ein Kollegenschwein!
Die mediale Jagd, die nun auf die “betrügerischen Apotheker” (damit sind dann wieder wirklich alle gemeint) beginnt, ist natürlich völliger Unfug und sicher auch dem Sommerloch geschuldet.
Aber: weder die AOK noch der DAV haben sich bei ihren jeweiligen Statements mit Ruhm bekleckert:
- die AOK tut so, als ob sie die Geschädigte sei. Das ist Unfug! Geschädigt ist allein die Firma Betapharm, die sowohl den Herstellerrabatt als auch die mit der AOK verhandelten Nachlässe bezahlen muss. Wenn also jemand das Recht hat die Staatsanwaltschaft einzuschalten, dann Betapharm und nicht die AOK. Dass die AOK das Einschalten der Staatsanwaltschaft außerdem mit dem Argument der “Arzneimittelsicherheit” begründet, ist mehr als lächerlich, denn der permanente Austausch von Firma A gegen Firma B bedroht die AM-Sicherheit wesentlich mehr. Dabei stellt sich dann die Frage warum die AOK -und nicht die abgebende Apotheke- den Patienten verständigen soll und auf welcher datenschutzrechtlichen Bestimmung das Ganze geschehen soll.
- Herr Becker vom DAV tut so, als sei die Falschbedruckung von Rezepten nur eine Lappalie. Die eigentlich Verantwortlichen für ihn sind die AOK, weil sie einen Rabattvertrag abgeschlossen hat, der nicht erfüllbar ist und Betapharm, die nach zwei Monaten immer noch nicht in der Lage sind das Metoprolol zu liefern. Statt zuzugeben, dass es schwarze Schafe unter den Kollegen gibt, wird der schwarze Peter jemand anderem zugeschoben. Das ist sowohl verlogen als auch falsch. Denn die Kollegen, die hier wissentlich betrügen, sollten schnellstens vom Markt verschwinden. Sie schädigen den Ruf derer, die korrekt arbeiten und sich für ihre Patienten (für Gotteslohn) manchmal das ein oder andere Bein ausreißen.
Und falls Sie es noch nicht gemerkt haben: ich habe echte Probleme mich bei diesem Artikel einfach und verständlich auszudrücken, da die Zusammenhänge der ganzen Geschichte sehr komplex und für jemanden, der nicht in der Materie ist, schwer verständlich sind. Wenn also einer der Leser was nicht versteht möge er einen Kommentar schreiben und ich antworte gerne darauf.